Die Grundqualifikation ist laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)für alle EU-Berufskraftfahrer Pflicht. Haben Sie Ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 (Busfahrer) bzw. nach dem 10.09.2009 (LKW) erworben, sind Sie ohne die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr berechtigt, im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.
Laut BKrFQG kann die Grundqualifikation auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Erstausbildung mit IHK-Abschluss
Umschulung mit IHK-Abschluss
Ablegen der Prüfung vor der IHK ohne Lehrgang (bei Erfüllung der Voraussetzungen)
Damit weisen Sie nach, dass Sie alle grundlegenden Kenntnisse für die Tätigkeit eines Berufskraftfahrers besitzen.
Wir bereiten Sie auf die Prüfungen vor und bieten Ihnen die Möglichkeit, unser Umschulungsangebot zu nutzen.