beschleunigte Grundqualifizikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Die beschleunigte Grundqualifikation erfordert nicht den Vorbesitz der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen. Sie kommt ab einem bestimmten Alter  bzw. bei entsprechenden Vorkenntnissen zur Anwendung.

Das Mindestalter für die beschleunigte Grundqualifikation  beträgt 21 Jahre.

Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrer/-innen, die auf öffentlichen Straßen Fahrten im Güter- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen und einen Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE benötigen.

Die beschleunigte Grundqualifikation laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz hat einen Umfang von 140 Stunden a 60 Minuten. Diese beinhalten 10 Fahrstunden.

Mit einer Prüfung vor der IHK belegen Sie den erfolgreichen Abschluss.

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