Der Berufskraftfahrer ist eine echter "anerkannter Facharbeiter" für die Personen- und Güterbeförderung nach der Berufsordnung Nr. 714 (BO 714). Aufgrund seiner Ausbildung, ist er zum sicheren und verantwortungsvoll selbständigen Führen von Kraftfahrzeugen, sowohl im Personen- als auch im Werk- bzw. Güter- Nah- und Fernverkehr qualifiziert. Die dreijährige duale Ausbildung gliedert sich in die zwei Bereiche, des Personen- und Güterverkehrs.
Die "Richtlinie 2003/59/EG" des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Personen- und Güterverkehr besagt, dass ab dem 10.September 2008 Fahrer für den Personenverkehr und ab dem 10.September 2009 Fahrer für den Güterverkehr nur noch beschäftigt oder eingestellt werden dürfen, die über eine Grundqualifikation dieser Richtlinie verfügen.
Alle fünf Jahre ist ein Wiederholungs- und Auffrischungslehrgang zu absolvieren und gilt für alle aktiven Kraftfahrer.
