Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Laut Berufs-Kraftfahrer-Qualifizierungsgesetz muss jeder Berufskraftfahrer der Europäischen Union alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.

Betroffen sind jene Berufskraftfahrer, die Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr und auf öffentlichen Straßen führen.

Dadurch weisen sie nach, dass die besonderen Fähigkeiten und Kenntnisse eines Kraftfahrers den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Grundlage für unsere Lehrgänge ist fundiertes Fachwissen auf Basis des Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetzes.

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