Fahrzeugführer, die gefährliche Stoffe auf der Straße transportieren (Tanktransport, Schüttguttransport), müssen gem. 8.2 ADR im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.

Umfang und Inhalt werden durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag herausgegeben.

Nach erfolgreichem Ablegen der Prüfung erhalten Sie die ADR-Bescheinigung der Industrie- und Handelkammer FfO.. Diese ist 5 Jahre gültig.

Vor Ablauf Ihrer Bescheinigung, müssen Sie einen Auffrischungskurs (Verlängerung) absolvieren.

Gern organisieren wir auch Wochenendlehrgänge für Sie.

Gefahrgutfahrer